Bitte beachten Sie unsere neue Sprechstundenorganisation ab dem 15. April. 

Weitere Informationen dazu ...

News

Aktuelles und Wichtiges

Wichtige Ankündigung an unsere geschätzten Patientinnen und Patienten11. April 2024

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab dem 15. April unsere Praxisorganisation ändern werden, um unseren Service für Sie weiter zu verbessern.

Ab dem genannten Datum werden wir zu einer Terminsprechstunde übergehen. Diese findet täglich morgens von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr statt. In diesem Zeitraum bitten wir Sie, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um Ihre Behandlung zu planen und längere Wartezeiten zu vermeiden.

Für akute Infekte, Schmerzen oder andere plötzlich auftretende Krankheiten bieten wir eine Akutsprechstunde an. Diese findet täglich von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Sie können einfach während dieser Zeit in unsere Praxis kommen. Wir bitten Sie höflichst, dieses Zeitfenster für akute Erkrankungen zu nutzen, um unseren Patienten mit Terminen eine ungestörte Behandlung zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Telefonerreichbarkeit entsprechend angepasst wurde. Sie erreichen uns telefonisch vormittags von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr und nachmittags durchgehend während unserer Öffnungszeiten.

Bitte kontaktieren Sie unser Empfangsteam telefonisch unter 05241 14 595 oder persönlich während unserer Öffnungszeiten, um Ihren Termin zu vereinbaren. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche so gut wie möglich zu berücksichtigen.

Wir sind zuversichtlich, dass diese Änderung zu einer verbesserten Erfahrung für Sie als Patienten führen wird und bedanken uns im Voraus für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Michaela Strenge

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Die Praxis-Strenge bietet das elektronische Rezept an1. Januar 2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

Ab dem 1. Januar 2024 freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in unserer Praxis auf das elektronische Rezept (E-Rezept) umgestellt haben.

Das E-Rezept ist eine moderne und sichere Möglichkeit, Medikamente zu verordnen. Dieser digitale Fortschritt ermöglicht nicht nur eine effizientere Abwicklung, sondern trägt auch zur Reduzierung von Papierverbrauch und Umweltbelastung bei.

Um sicherzustellen, dass wir Ihnen das E-Rezept ausstellen können, ist es wichtig, dass vor der ersten Ausstellung im Quartal Ihre Versichertenkarte eingelesen wird. Dieser Schritt ermöglicht eine reibungslose Abwicklung und stellt sicher, dass Sie von den Vorteilen des E-Rezeptes profitieren können.

Was ändert sich für Sie?

  1. Sie erhalten Ihr Rezept nun in digitaler Form, das Sie direkt in Ihrer Apotheke einlösen können.
  2. Die Handhabung bleibt einfach und unkompliziert. Sie müssen lediglich Ihre Versichertenkarte in Ihrer Apotheke vorlegen, um das E-Rezept vor Ort einzulösen.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, unser Team zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pneumokokken-Impfung8. November 2023

Neue STIKO Empfehlung für PCV20 (Apexxnar®) 

Seit Anfang 2022 ist in Deutschland ein 20-valenter (20 Serotypen abdeckender) Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) für Personen ab dem Alter von 18 Jahren zugelassen. Nach Auswertung der verfügbaren Evidenz zur Sicherheit und Wirksamkeit sowie Ergebnissen aus einer Modellierung bewertet die STIKO PCV20 als überlegen gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13. 

Die STIKO empfiehlt die Impfung mit PCV20 (Apexxnar®) für folgende Personengruppen:

  • Alle Personen ab 60 Jahre
  • Personen ab 18 Jahre mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen (angeborener oder erworbener Immundefekt, sonstige chronische Krankheiten oder anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis)
  • Personen ab 18 Jahre mit beruflicher Indikation; diese umfasst Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauch, einschließlich metalloxidischem Schweißrauch, führt.
  • Nicht mehr empfohlen wird für die genannten Indikationsgruppen der 23-valente Polysaccharid-Impfstoff (Pneumovax 23®) sowie eine sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (Prevenar 13) und dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff.
  • Erwachsene Personen der genannten Indikationsgruppen, die bereits mit PPSV23 oder sequenziell (PCV13 oder PCV15 + PPSV23) geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von 6 Jahren erhalten.
  • Personen ab 18 Jahre mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen, deren sequentielle Impfung bereits mit PCV13 begonnen, bisher jedoch nicht mit PPSV23 abgeschlossen wurde, wird eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von einem Jahr empfohlen. 

 

Zur möglichen Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach einer Impfung mit PCV20 liegen derzeit keine Daten vor, weswegen hierzu noch keine Aussagen gemacht werden können. 

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2023-09-28.html

Neue Empfehlung zur Corona-Impfung 10. Oktober 2023

Die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sind einfach: Jeder mit einem erhöhten Risiko für oder durch COVID-19 sollte sich jährlich impfen lassen, wenn die letzte Impfung oder Infektion länger als ein Jahr her ist. Zur Verfügung steht ein neuer angepasster Impfstoff von Biotech/Pfizer. Erhöhtes Risiko, sich mit Corona anzustecken, haben insbesondere gefährdet Menschen mit viel Personenkontakt sowie medizinisches Personal.

Durch eine COVID-19 Erkrankung sind insbesondere gefährdet Menschen mit chronischen Erkrankungen, Übergewichtige, Immungeschwächte und ältere Menschen.

Im Falle einer Atemwegsinfektion in den nächsten Wochen und Monaten empfiehlt das Robert Koch-Institut: 

  • Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben.
  • Wenn die Symptomatik sich verschlechtert, sich nicht verbessert oder man einer Risikogruppe mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf angehört, sollte man die Hausarztpraxis konsultieren.
  • Die Impfungen gegen COVID-19, Influenza und Pneumokokken sollten gemäß Empfehlungen der STIKO aktuell sein.

Die Maskenpflicht für Beschäftigte entfällt zum 1. März 20238. März 2023

Die Maskenpflicht entfällt nun auch zum 1. März für Beschäftigte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. In einigen Einrichtungen dieser Art wird die Maske von Beschäftigten allerdings freiwillig weiterhin getragen.

Maskenpflicht (nur FFP2) für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.

Diese Regelung ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Die Regelung soll vorerst bis zum 7. April 2023 gelten und dann abgeschafft werden.

Aufnahme in die dagnä16. Februar 2023

Unsere Praxis ist nun auch von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin e.V. anerkannt worden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Booster-Impfung mit Biontech30.September 2022

Die neuen Impfstoffe sind bivalent, das bedeutet sie enthalten wie bisher die mRNA  für das Spikeprotein des Wildtyps und zusätzlich die mRNA  für das Spikeprotein der Omikron-Subvarianten BA.1 sowie BA.4 und BA.5. So sollen sie einen Immunschutz sowohl gegen frühere Virusvarianten als auch gegen Omikron aufbauen.

 

Die STIKO empfiehlt gesundheitlich besonders Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion) und wenn das letzte dieser immunologischen Ereignisse länger als 6 Monate zurückliegt. Es sollen laut STIKO derzeit folgende Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung erhalten:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu PatientInnen und BewohnerInnen).

Aktuelle Corona-Regeln04. Oktober 2022

Wir informieren alle Patientinnen und Patienten, dass ab dem 1. Oktober während des Aufenthaltes in unserer Praxis eine FFP2-Maskenpflicht gilt.  Bitte achten Sie darauf, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind. Zu Ihrem Schutz haben wir die Stühle in den Wartebereichen so platziert, dass Sie mindestens 1,5 m Abstand halten können. Bitte halten Sie, wenn möglich, auch in anderen Praxisräumen einen entsprechenden Abstand ein. Sollten Sie Erkältungs- oder andere Symptome haben, die auf eine Infektion mit Corona deuten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

  

Herzlichen Dank ihr Praxis Team. 

Neueröffnung der Praxis Strenge01. August 2022

Nach 24 Jahren Praxis am Kolbeplatz ist Harald Frenz jetzt in den verdienten Ruhestand gegangen. Michaela Strenge, Fachärztin für Allgemeinmedizin, übernimmt ab dem 01. August die Praxis und das eingespielte Mitarbeiterinnenteam. Zuletzt war die Medizinerin in der Zentralen Notaufnahme des Universitätsklinikums Düsseldorf tätig. Zusätzlich zur allgemeinmedizinischen Vorsorge und Behandlung bietet die Praxis Strenge gezielte Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten an - ein Schwerpunkt liegt auf HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen. Michaela Strenge und ihr Team freuen sich auf alte und neue Patient:innen in der umgestalteten Praxis.

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Praxis für Allgemeinmedizin